Die Aufbewahrungsgenehmigung für die Behälter mit hochradioaktiven Abfällen im Zwischenlager Gorleben erlischt im Jahr 2034. Die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) bereitet ein neues Genehmigungsverfahren vor und hat für das Jahr 2025 den Beginn einer sogenannten „Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)“ angekündigt, bei dem es um die Umweltbelastung durch das Brennelemente-Zwischenlager geht. Bereits im März 2025 verlieren 12…