Am 24.10.23 veröffentlichte das zuständige NRW-Wirtschaftsministerium/ NRW-Atomaufsicht (NRW-WM) sowie die Jülicher Gesellschaft zur Entsorgung von Nuklearanlagen (JEN) nahezu zeitgleich und inhaltich sehr ähnliche Pressemitteilungen mit der Ankündigung eines Probe-Transports mit einem leeren Castor ab dem 06.11.2023.
Bei der NRW-Atomaufsicht heißt es in der Überschrift: „Atomaufsichtliche Anordnung zur unverzüglichen Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich“.
Diese Anordnung ist nichts Neues, sie besteht seit 2014. Erstaunlich ist nur die Kombination dieser Meldungen und die Überschrift des NRW-WM. Gibt das NRW-WM damit die Koalitionsvereinbarung zu Vermeidung von Atommülltransporten in NRW auf?
Diese Meldung versucht die beabsichtigten Transporte mit dem Bericht des Haushaltsausschusses des Bundestages vom September 2022, der auf einem fehlerhaften Bericht des Bundesrechnungshofes basiert, der die bleibende Verantwortung und daraus resultierend zusätzlich erforderliche Transporte und massivem Kosten vor einer Endlagerung nicht erfasst, zu rechtfertigen.
In diesem Bericht wird die Verantwortung der Besitzer und Betreiber des AVR-Reaktors im Forschungszentrum Jülich (FZJ) für besagten Atommüll bis zur Endlagerung ausgeblendet. Die Verantwortung des Forschungszentrums Jülich wurde vor gut einem Jahr auf der Tagung des Nationalen Begleitgremiums (NBG) in Ahaus dargestellt.
Video-Mitschnitt NBG (Nachzuschauen ab: 4:05,30!)
Daraus folgt eindeutig: Das FZJ ist und bleibt für die rund 300 000 Brennelementekugeln (BE-Kugeln) in den 152 CASTOR-Behältern bis zur Endlagerung verantwortlich. Da die BE-Kugeln vor der Endlagerung konditioniert und neu verpackt werden müssen, stehen für diesen Prozess weitere Transporte unter Umständen Rücktransporte nach Jülich an! Auch die mangelhafte Buchführung des FZJ erfordert vor der Endlagerung eine saubere Deklarierung! (Zählung, Radioaktivitätsbestimmung, Erfassung von Kugelbruch).
Wir halten eine tatsächliche Berechnung aller möglichen Kosten für unumgänglich!
Wir rechnen vor einer Atommüllendlagerung mit einer Langzeitlagerung zwischen 100 und 120 Jahren, einem Behältertausch und der notwendigen Konditionierung. Daraus folgen aber weitere Transport-Kosten und Risiken, da es in Ahaus keine „Heißen Zellen“ gibt und diese auch nach dem „Ansiedlungsvertrag“ zwischen der Stadt Ahaus und den BZA-Betreibern nicht erlaubt sind.
Es wäre schön, wenn der Bundesrechnungshof neue Berechnungen in dieser Sache erstellt, und die oben angeführten Bundesministerien BMUV, BMBF und BMF auf die bisherige mangelhafte Argumentation bezüglich der sogenannten „günstigsten Variante“ aufmerksam macht.
Diese Schlamperei und das Abwälzen von Veranwortung werden wir nicht hinnehmen! Weitere Proteste, auch für den Probe-Transport sind in Planung!