Rechtsgutachten & Mitmachaktion: Jülicher Räumungsverfügung jetzt aufheben

3 months ago 52

Seit 2013 hat das Atommüll-Zwischenlager in Jülich keine Genehmigung mehr, 2014 wurde die Räumung wegen fehlender Nachweise zur Erdbebensicherheit angeordnet. Doch weil die Erdbebensicherheit inzwischen nachgewiesen ist, ist eine neue Genehmigung in Griffweite. Gleichzeitig werden aber trotz massiver Probleme weiterhin 152 einzelne Castortransporte via LKW von Jülich nach Ahaus zur Umsetzung der alten Räumungsverfügung  vorbereitet. Zur Frage, ob es möglich ist, die geltende Anordnung zur Räumung unter diesen Umständen auszusetzen, bis die neue Genehmigung für das/ ein Jülicher Lager vorliegt, gab die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt ein Rechtsgutachten beim renommierten Verwaltungsrechtlers Dr. Ulrich Wollenteit in Auftrag.

Dr. Ulrich Wollenteit, Verwaltungsrechtler und Verfasser des Kurzgutachtens, erläutert die rechtliche Situation, in der sich die NRW-Atomaufsicht befindet:

„Die Räumungsanordnung als rechtmäßig belastender Verwaltungsakt kann heute aufgrund veränderter Umstände auf Basis von § 49 Abs. 1 VwVfG widerrufen werden. Heute erscheint die Neugenehmigung eines Zwischenlagers am Standort nach Ausräumung von Nachweislücken zur Erdbebensicherheit möglich. Der Verbleib der Castorbehälter im derzeitigen Zwischenlager bis zur Realisierung eines neuen Lagers und der Verzicht auf 152 Castortransporte stellt sich aus heutiger Sicht als das mildere Mittel für die Allgemeinheit dar. Die Allgemeinheit wird durch den Verzicht auf 152 Castortransporten und die damit verbundenen Risiken erheblich entlastet.

Rechtlich zulässig wäre eine Aussetzung (Suspendierung) der Räumungsanordnung und deren Flankierung durch eine Duldungsverfügung. Mit der Duldungsverfügung wäre anzuordnen, dass befristet bis zur Genehmigung und der Realisierung eines neuen Zwischenlagers oder der Wiedergenehmigung des bestehenden Zwischenlagergebäudes die vorhandenen Castorbehälter im bisherigen Lager verbleiben dürfen.“

Die bestehende Räumungsverfügung hält den Zeitdruck in Jülich aufrecht und ist so das KO-Kriterium für einen wirklich offenen Optionenvergleich, bei dem die maximale Sicherheit im Vordergrund steht. Das spielt dem Forschungszentrum Jülich und der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) in die Hände, die den gefährlichen Atommüll einfach nur loswerden wollen.

Um den Druck auf NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und die Chefin der NRW-Atomaufsicht und stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur (Grüne) zu erhöhen, endlich im Sinne ihres Koalitionsvertrages zu handeln, hat .ausgestrahlt eine Email-Kampagne gestartet, bei der man schnell und einfach mitmachen kann. Auf geht’s, reiben wir Schwarz-Grün ihren eigenen Koaltionsvertrag und ihre Handlungsmöglichkeiten unter die Nase!

Und der nächste Protest auf der Straße findet am 15.09. in Ahaus statt – los gehts um 14 Uhr mit Musik von Gerd Schinkel und Redebeiträgen am Rathaus, danach Demonstrationszug mit Trecker-Begleitung der Landwirte vom Rathaus zur Kreuzung Schorlemerstr./Schumacherring. Mehr Infos bei der BI-Ahaus.

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