zahlreiche Widersprüche – NRW-Landesregierung muss endlich handeln

8 months ago 59

Den Worten des schwarz-grünen NRW-Koalitonsvertrages müssen endlich Taten folgen: So gilt immer noch die Räumungsverfügung der Landesregierung von 2014 für das bestehende Zwischenlager in Jülich. Die war wegen Zweifel an der Erdbebensicherheit des Lagers ergangen. Das Bundesamt für nukleare Entsorgung (BASE) hat aber schon im Juli 2022 festgestellt, dass diese Zweifel mittlerweile ausgeräumt sind. In einem Antwortschreiben vom 8.3.2024 an die Bürgerinitiative Ahaus auf die Frage nach der Möglichkeit einer Aufhebung der Rundverfügung stellt das BASE eindeutig fest:

Die Beantwortung Ihrer Frage bezüglich einer Aufhebung der Räumungsverfügung für das in einem genehmigungslosen Zustand betriebene AVR-Behälterlager in Jülich obliegt der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, dem MWIKE.“

In einem Schreiben an Ministerin Mona Neubaur fordert die BI „Kein Atommüll in Ahaus“ daher jetzt, endlich die Räumungsverfügung aufzuheben und der JEN damit den Vorwand für den von ihr gewünschten schnellstmöglichen Abtransport ihres Atommülls nach Ahaus zu nehmen.

Damit wäre dann auch ein zeitlicher Spielraum für den Neubau einer Lagerhalle in Jülich, die modernsten Sicherheitsvorschriften entspricht, geschaffen. Diese Option wird laut Koalitionsvertrag auch von der NRW-Landesregierung gegenüber der Castortransporte nach Ahaus bevorzugt – nur tut sie nichts für die Durchsetzung dieser Option.

Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH hat beide Optionen gleichwertig zu verfolgen, um der atomaufsichtlich angeordneten unverzüglichen Entfernung der Kernbrennstoffe nachzukommen.“

So hat es Ministerin Neubaur in der Antwort auf die „Kleine Anfrage“ des FDP-Abgeordneten Brockes gerade erst formuliert (20.02.2024). In der Realität lässt sie es jedoch zu, dass JEN die Option des Lagerneubaus in Jülich seit Jahren boykottiert. Das BASE hat der BI in ihrem aktuellen Antwortschreiben bestätigt, dass bis heute noch nicht einmal ein Antrag auf Genehmigung eines Lagerneubaus bei ihr eingegangen ist. Nicht einmal die Grundstücksfrage für einen Lagerneubau ist endgültig geklärt, weil der Aufsichtsrat von JEN bisher dem Grundstückserwerb durch JEN nicht zugestimmt hat. Hintergrund: Im Aufsichtsrat von JEN sitzen Vertreter von 3 Bunds- und 2 Landesministerien; die Bundesregierung bevorzugt aber die 152 Transporte quer durch NRW nach Ahaus als angeblich billigere Lösung. Diese Kostenrechnung ist mehr als fragwürdig – es kursieren Zahlen von 50 Mio. bis 450 Mio. Euro für den Neubau. Mal werden anscheinend Betriebskosten  eingerechnet, mal nicht. Bei den Kosten für die Castortransporte werden Polizeikosten grundsätzlich geheim gehalten. Ganz abgesehen davon, dass bei solchen Entscheidungen nicht Kosten- sondern Sicherheitserwägungen den Vorrang haben sollten…

Die BI Ahaus erinnert in ihrem Schreiben an Mona Neubaur an den Vorschlag eines „Runden Tisches“, an dem alle beteiligten Ministerien, Bürgerinitiativen sowie BASE und JEN beteiligt werden sollten. Diesen Vorschlag hat letzte Woche der Bundesvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen, Omid Nouripour, bei einem Gespräch mit BI-Vertetern in Jülich gemacht. Mona Neubaur ist jetzt aufgefordert, diesen „Runden Tisch“ zu organisieren.

Wir erwarten endlich zukunftsträchtiges, sicherheitsorientiertes Handeln ohne Hinhaltetaktik und falsche Zahlen, auch im Interesse kommender Generationen.

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